Eine ernährungstherapeutische Intervention (nach §43 SGB V) kann Ihnen Ihr Arzt/Ihre Ärztin verordnen, wenn Sie an einer oder mehreren ernährungsmitbedingten Erkrankungen leiden.
Hierzu benötigen Sie eine eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine ernährungstherapeutische Intervention. Diese Zuweisungen belastet das Budget Ihres Arztes/Ihrer Ärztin nicht!
Ernährungstherapeutische Intervention kann verordnet werden bei:
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Adipositas (BMI >30)
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Arteriosklerose/koronare Herzerkrankungen (KHK)
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Cholangitis/Cholelithiasis
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Darmerkrankungen
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COVID-19
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Diabetes mellitus Typ I und II
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Essstörung/Fütterstörung
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Fettstoffwechselstörung
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Fettleber/Hepatitis/Leberzirrhose
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Gastritis/Ulkus
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Herzinsuffizienz/KHK
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Hyperurikämie/Gicht
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Nahrungsmittelallergie
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Nahrungsmittelintoleranz/-unverträglichkeit
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Nephrologische Erkrankungen
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Onkologische Erkrankungen
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Pankreaserkrankungen
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Rheumat. Erkrankungen
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Schilddrüsenerkrankung
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Untergewicht/Mangelernährung
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Zöliakie
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Zustand nach bariatrischer Operation (Magenverkleinerung, Magenbypass)
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse vor der in Anspruchnahme einer ernährungstherapeutischen Intervention zur Klärung der Bezuschussung der verordneten Maßnahme. Gerne schicke ich Ihnen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag zu.
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